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Abbruchgebäude: Leerstehende zum Abriss vorgesehene Häuser

Abbruchgebäude: Definition, Merkmale, Versicherung - Gebäude ohne Nutzung, zum Abriss bestimmt, und ihre Relevanz für die Wohngebäudepolice

Abbruchgebäude

In der Wohngebäudeversicherung ist der Status als Abbruchgebäude von besonderer Relevanz, da für solche Gebäude in der Regel kein Versicherungsschutz mehr besteht oder der Versicherungsschutz erheblich eingeschränkt wird. Das liegt daran, dass das Risiko eines Schadeneintritts bei ungenutzten und leerstehende zum Abriss vorgesehenen Häuser oft höher ist, während der wirtschaftliche Wert aus Sicht des Versicherers sinkt.

Typische Merkmale eines Abbruchgebäudes: Die Nutzung wurde endgültig aufgegeben, der Abriss ist konkret geplant oder bereits behördlich genehmigt, das Gebäude ist meist nicht mehr unterhalten oder gegen Witterungs- und sonstige Einflüsse geschützt, es findet keine Wohn- oder gewerbliche Nutzung mehr statt.

Auswirkungen auf die Wohngebäudeversicherung: Wird ein Gebäude als Abbruchgebäude eingestuft, endet der Versicherungsschutz häufig automatisch oder der Vertrag wird angepasst. Schäden, die nach Aufgabe der Nutzung entstehen, sind in vielen Fällen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eigentümer sind verpflichtet, dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen, dass das Gebäude abgerissen werden soll oder nicht mehr genutzt wird (Obliegenheit). Andernfalls riskieren sie den Verlust des Versicherungsschutzes. Oft bleibt nur noch eine eingeschränkte Deckung bestehen, zum Beispiel für bestimmte Haftpflichtrisiken oder Brandschäden während der Standzeit bis zum Abriss. Wird der Abriss verschoben oder verzögert, sollte der Versicherer unbedingt informiert werden, um den Versicherungsschutz vertraglich klar zu regeln.

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