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Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes

Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes, sofern der Hausbesitzer für diese die Gefahr trägt, sollten über die Police mitversichert sein

Mitversicherung von Ableitungsrohren außerhalb des Grundstücks - Wohngebäudeversicherung

Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes – wie z. B. Abwasserleitungen, Regenwasserrohre oder Drainagerohre, die vom Gebäude über angrenzendes öffentliches oder fremdes Gelände zur Kanalisation führen – sollten über die VGB-Police (verbundene Gebäudeversicherung/Wohngebäudeversicherung) mitversichert sein. Voraussetzung dafür ist, dass der Hausbesitzer für diese Rohre die sogenannte "Gefahr trägt". Das bedeutet: Er ist vertraglich oder gesetzlich dafür verantwortlich, dass die Rohre ordnungsgemäß funktionieren, instand gehalten werden und bei Schäden gegebenenfalls haften muss. Die Versicherung greift nur, wenn diese Verantwortung klar beim Hauseigentümer liegt, etwa weil der Anschluss zum öffentlichen Netz privates Eigentum bleibt oder weil dies in der Satzung des Versorgungsunternehmens geregelt ist. Eine Prüfung der Eigentumsverhältnisse und Wartungspflichten ist daher wichtig.

Mögliche Kosten bei Schäden an Ableitungsrohren außerhalb des Grundstücks - Schäden an Ableitungsrohren außerhalb des Grundstücks können hohe Kosten verursachen – vor allem, wenn der Hausbesitzer die Verantwortung trägt. Mögliche Kosten umfassen Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen wie Leckortung, Freilegung, Austausch defekter Rohrabschnitte und Trocknung bei Feuchtigkeitsschäden. Hinzu kommen mögliche Umweltkosten durch Bodenverunreinigung oder behördlich angeordnete Sanierungen. Auch Folgeschäden am Gebäude wie Feuchteschäden oder Schimmel sowie Kosten für Absperrung und Verkehrsführung bei Schäden an öffentlichen Wegen sind möglich. Zusätzlich können Sachverständigen- und Gutachterkosten entstehen. Eine passende Wohngebäudeversicherung mit Rohrdeckung kann vor finanziellen Folgen schützen.

Weitere nützliche Versicherungsprodukte als Ergänzung zur verbundenen Wohngebäudeversicherung = VGB

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