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Blindgängerschäden - Wohngebäudeversicherung: Kriegsklausel

Blindgängerschäden und Wohngebäudeversicherung: Bedeutung der Kriegsklausel und was Eigentümer bei Versicherungsschutz beachten sollten

Bildgängerschäden sind in vielen Policen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen

Blindgängerschäden beziehen sich auf Schäden, die durch explodierende oder unentdeckte Blindgänger (meist Bomben oder Granaten aus vergangenen Kriegen) entstehen. Ob diese Schäden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind, hängt von den Bedingungen der jeweiligen Police ab.

  • Standarddeckung: In den meisten Standard-Wohngebäudeversicherungen sind Blindgängerschäden nicht explizit abgedeckt, da diese oft unter den Begriff "Kriegsschäden" oder ähnliche Ausschlüsse fallen!

Dumm nur, wenn Ihr Wohngebäude durch eine Blindgängerexplosion beschädigt wird.

Blindgängerschäden, die durch Weltkriegsmunition verursacht werden, stellen ein besonderes Risiko dar, insbesondere in Regionen, die während der Weltkriege stark umkämpft waren. Blindgänger können noch Jahrzehnte nach dem Krieg eine Gefahr darstellen, wenn sie bei Bauarbeiten oder anderen Erdarbeiten entdeckt werden und explodieren. Solche Schäden sind für Immobilienbesitzer oft schwerwiegend, doch ihre Deckung durch die Wohngebäudeversicherung ist nicht selbstverständlich. In der Regel schließen Wohngebäudeversicherungen Schäden aus, die durch Kriegshandlungen oder ähnliche Ereignisse verursacht wurden – oft als sogenannte Kriegsklausel bezeichnet. Da nicht explodierte Bomben und Kriegsmunition rechtlich unter diese Klausel fallen können, sind sie häufig nicht im Standard-Versicherungsschutz enthalten. Einige Policen bieten jedoch Deckung für Schäden durch Blindgänger-Explosionen, was je nach Versicherer und Vertrag hilfreich sein könnte.

Weitere nützliche Versicherungsprodukte als Ergänzung zur verbundenen Wohngebäudeversicherung = VGB

Wenn man sich als Bauherr betätigt dann kann man was erleben - eine Bauleistungsverversicherung schützt sie vor einigen bösen Überaschungen - Feuer, Diebstahl, Fahrlässigkeit der Bauhandwerker, während der Bauphase.

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Wer ein Haus baut läuft Gefahr, das die Bautätigkeit nicht oder nicht ausreichend über die Privathaftpflicht mitversichert ist - eine Bauherrenhaftpflicht in höhe der richtigen Bausumme schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen.

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