Böswillige Beschädigungen und Graffit an Wohngebäuden
Böswillige Beschädigungen und Graffiti an Wohngebäuden mit Versicherungsschutz über die Vandalismusklausel einer Wohngebäudeversicherung
Böswillige Beschädigungen und Graffiti – Schutz durch die Wohngebäudeversicherung
Viele Wohngebäudeversicherungen bieten im Basisschutz die Absicherung gegen Schäden durch Sturm, Leitungswasser, Feuer oder Elementargefahren. Wer sein Gebäude zusätzlich gegen mutwillige Beschädigungen absichern will, benötigt oft eine Vandalismusklausel
Versicherungsumfang bei Vandalismus - bösswilligen Beschädigungen
- Kosten für die Instandsetzung von beschädigten Gebäudeteilen (z. B. Reparaturen an Türen, Fenstern, Fassaden)
- Entfernung, Reinigung, bzw. Übermal von Graffiti
Böswillige Beschädigungen und Graffiti an Wohngebäuden sind für Immobilienbesitzer oft ein ärgerliches und kostenintensives Problem. Böswillige Beschädigungen umfassen vorsätzliche Zerstörungen oder mutwillige Beschädigungen am Gebäude durch Dritte, wie beispielsweise eingeschlagene Fensterscheiben, beschädigte Haustüren oder zerstörte Fassadenbereiche. Graffiti wird ebenfalls als Sachbeschädigung gewertet, sofern es ohne Zustimmung des Eigentümers an Wänden, Türen, Garagen oder anderen Gebäudeteilen angebracht wird. Neben den optischen Schäden können solche Vorkommnisse auch den Gebäudewert und die Vermietbarkeit negativ beeinflussen. Die Entfernung von Graffiti erfordert oft spezielle Reinigungsverfahren oder Neuanstriche, was zusätzliche Kosten verursacht. Ein geeigneter Versicherungsschutz, etwa durch eine Vandalismusklausel in der Wohngebäudeversicherung, kann hier entscheidend helfen, die finanzielle Risiken zu vermindern.
Weitere nützliche Versicherungsprodukte als Ergänzung zur verbundenen Wohngebäudeversicherung = VGB

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