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Brand in der Wohngebäudeversicherung: Definition, Beispiele

Ein Brand im Sinne der Wohngebäudeversicherung ist ein Feuer, das unbeabsichtigt entstanden und mit einer Flamme verbunden ist.

Brand in der Wohngebäudeversicherung – Definition, Beispiele & wichtige Infos

Ein Brand in der Wohngebäudeversicherung liegt vor, wenn ein Feuer offene Flammen verursacht, unbeabsichtigt entstanden ist, seinen Herd verlassen hat und sich eigenständig ausbreitet. Die Versicherung greift nur, wenn diese Kriterien erfüllt sind. Typische versicherte Brandschäden entstehen durch Blitzschlag, elektrische Defekte oder offene Kerzenflammen. Schäden durch Glut, Überhitzung ohne Flamme oder vorsätzliche Brandstiftung sind in der Regel nicht versichert. Im Schadensfall übernimmt die Wohngebäudeversicherung Reparaturkosten, Aufräumarbeiten, Hotelunterbringung und oft auch Nebenkosten. Da nicht jedes Feuer als Brand im Sinne der Versicherung gilt, ist eine klare Definition entscheidend. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen schützt vor bösen Überraschungen im Ernstfall.

Ein Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat, sich aus eigener Kraft ausbreitet und dabei Sachwerte beschädigt. Damit ein Brandschaden im Sinne der Wohngebäudeversicherung anerkannt wird, müssen alle diese Merkmale erfüllt sein. Beispiele: Eine Kerze fällt um und setzt Vorhänge in Brand, ein Blitzschlag entzündet das Dach, oder ein defektes Elektrogerät verursacht ein Feuer. Nicht als Brand gelten Sengschäden (z. B. durch heiße Gegenstände) oder Überhitzung ohne Flamme. Die Wohngebäudeversicherung leistet nur bei eindeutigem Brandschaden – daher ist die Definition entscheidend für die Anerkennung im Schadensfall.

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