Brandschutt in der Wohngebäudepolice – gefährliche Stoffe
Brandschutt nach einem Feuer richtig entsorgen: Gefährliche Stoffe, Kosten & wann die Wohngebäudeversicherung die Entsorgung übernimmt
Brandschutt in der Wohngebäudeversicherung – gefährliche Stoffe und Entsorgung
Ein Wohnungs- oder Hausbrand ist für Betroffene ein einschneidendes Erlebnis. Neben den direkten Schäden am Gebäude und Inventar bleibt nach dem Löschen oft eine große Menge Brandschutt zurück. Dieser Schutt ist nicht nur ein optisches Problem, sondern kann auch gefährliche Stoffe (Asbest, Dioxine, Schwermetalle und andere auch krebserregende Stoffe) enthalten, die eine besondere Behandlung erfordern. Für Eigentümer ist es daher wichtig zu wissen, wie die Wohngebäudeversicherung mit den Kosten für fachgerechte Entsorgung und Dekontamination umgeht und welche Risiken im Brandschutt lauern. Als Brandschutt bezeichnet man alle Rückstände und Materialien, die nach einem Brand im Gebäude verbleiben. Dazu gehören verkohlte Möbel, zerstörte Bauteile, Asche, Rußablagerungen und Schuttreste.
Wohngebäudeversicherung und Brandschuttentsorgung. Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Aufräumung und Entsorgung nach einem Brand. Dazu zählt auch der Abtransport und die fachgerechte Beseitigung von Brandschutt, der gefährliche Stoffe enthalten kann. Wichtig ist, dass die Entsorgung nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt – die Kosten können erheblich sein, da Sondermüll-Transporte und Deponiegebühren deutlich über denen normaler Abfälle liegen. Versicherte sollten genau prüfen, ob in ihrem Vertrag Aufräumungs- und Entsorgungskosten mitversichert sind und in welcher Höhe. Viele Tarife bieten hierfür bestimmte Sublimits oder prozentuale Begrenzungen. Ein moderner Wohngebäudevertrag sollte unbegrenzte oder sehr großzügige Deckungen für Entsorgungskosten enthalten.