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Brandschutt in der Wohngebäudepolice – gefährliche Stoffe

Brandschutt nach einem Feuer richtig entsorgen: Gefährliche Stoffe, Kosten & wann die Wohngebäudeversicherung die Entsorgung übernimmt

Brandschutt in der Wohngebäudeversicherung – gefährliche Stoffe und Entsorgung

Ein Wohnungs- oder Hausbrand ist für Betroffene ein einschneidendes Erlebnis. Neben den direkten Schäden am Gebäude und Inventar bleibt nach dem Löschen oft eine große Menge Brandschutt zurück. Dieser Schutt ist nicht nur ein optisches Problem, sondern kann auch gefährliche Stoffe (Asbest, Dioxine, Schwermetalle und andere auch krebserregende Stoffe) enthalten, die eine besondere Behandlung erfordern. Für Eigentümer ist es daher wichtig zu wissen, wie die Wohngebäudeversicherung mit den Kosten für fachgerechte Entsorgung und Dekontamination umgeht und welche Risiken im Brandschutt lauern. Als Brandschutt bezeichnet man alle Rückstände und Materialien, die nach einem Brand im Gebäude verbleiben. Dazu gehören verkohlte Möbel, zerstörte Bauteile, Asche, Rußablagerungen und Schuttreste.

Wohngebäudeversicherung und Brandschuttentsorgung. Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Aufräumung und Entsorgung nach einem Brand. Dazu zählt auch der Abtransport und die fachgerechte Beseitigung von Brandschutt, der gefährliche Stoffe enthalten kann. Wichtig ist, dass die Entsorgung nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt – die Kosten können erheblich sein, da Sondermüll-Transporte und Deponiegebühren deutlich über denen normaler Abfälle liegen. Versicherte sollten genau prüfen, ob in ihrem Vertrag Aufräumungs- und Entsorgungskosten mitversichert sind und in welcher Höhe. Viele Tarife bieten hierfür bestimmte Sublimits oder prozentuale Begrenzungen. Ein moderner Wohngebäudevertrag sollte unbegrenzte oder sehr großzügige Deckungen für Entsorgungskosten enthalten.

Inhalt Brandschutt

Brandschutt ist nicht gleich Brandschutt: Oft enthält er hochgefährliche Stoffe, die eine besondere Behandlung erfordern. Eigentümer müssen gesetzliche Vorschriften, mögliche Auflagen und teils erhebliche Kosten beachten. Eine gute Wohngebäudeversicherung mit Einschluss von Entsorgungskosten schützt vor finanziellen Belastungen. Fachgerechte Entsorgung

Gefährliche Stoffe im Brandschutt - Wohngebäudeversicherung

Nicht jeder Brandschutt ist gleich gefährlich. Doch in modernen Gebäuden kommen zahlreiche Materialien vor, die unter Hitzeeinwirkung problematische Rückstände erzeugen können. Beispiele:

  • Asbesthaltige Baustoffe (z. B. alte Dachplatten, Fassadenverkleidungen)
  • Polyvinylchlorid (PVC) aus Bodenbelägen, Rohren oder Kabelisolierungen – kann beim Brand Dioxine freisetzen
  • Schwermetalle aus Farben, Lacken oder Elektrogeräten (z. B. Blei, Cadmium, Quecksilber)
  • Mineralwolle und künstliche Mineralfasern, die beim Abriss lungengängige Stäube freisetzen können
  • Chemikalienreste aus Haushaltsmitteln wie Reinigern, Farben, Lösungsmitteln oder Batterien
  • Brandgase und Rußpartikel, die oft polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten – viele davon gelten als krebserregend

Diese Stoffe machen den Brandschutt zu einem Sonderabfall, der nicht wie normaler Bauschutt entsorgt werden darf.

Vorschriften für die Entsorgung gefährlichen Brandschuttes - Wohngebäudeversicherung

Die Entsorgung von Brandschutt ist streng geregelt. Grundlage sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

 sowie die jeweilige Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Entscheidend ist die Gefährdungsanalyse durch Sachverständige, die feststellen, ob gefährliche Abfälle vorliegen.

 Wichtige Punkte:

  • Trennungspflicht: Gefährliche und ungefährliche Abfälle müssen getrennt gesammelt werden.
  •  Zulassungspflicht: Nur zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe dürfen den Abtransport und die Beseitigung übernehmen.
  •  Nachweispflicht: Der Entsorgungsweg muss dokumentiert werden (Entsorgungsnachweis).

Mögliche behördliche Auflagen bei der Entsorgung von Brandschutt

Abhängig von Art und Umfang des Brandschuttes können zusätzliche behördliche Vorgaben gelten, z. B.:

  • Asbestsanierungsauflagen nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe).
  • Sicherheitsmaßnahmen beim Abtransport, etwa luftdichte Big Bags oder geschlossene Container.
  • Sondergenehmigungen für Transporte auf öffentlichen Straßen.
  • Umweltauflagen: Brandschutt darf nicht auf ungesichertem Boden gelagert werden
  • Schutzmaßnahmen für Arbeiter: Atemschutzmasken, Schutzanzüge, staubarme Arbeitsverfahren.

Mögliche Kosten der Brandschuttentsorgung nach Wohngebäudebrandschaden

Die Kosten variieren stark und hängen von Menge, Schadstoffbelastung und Transportweg ab. Richtwerte:

  • Unbelasteter Brandschutt: ca. 50–100 € pro Tonne.
  •  Kontaminierter Brandschutt (z. B. Asbest, PAK, Schwermetalle): 200–500 € pro Tonne.
  • Zusatzkosten: Laboranalysen, Gutachter, spezielle Container, Schutzmaßnahmen.

Insgesamt können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen. Wohngebäudeversicherungen übernehmen in der Regel die Entsorgungskosten im Rahmen der versicherten Aufräumungskosten – allerdings sollten Hausbesitzer auf ausreichende Deckung achten.

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