Fahrzeuganprall: Schadensereignis Wohngebäudeversicherung
Das Feuerversicherungsmonopol ist eine seit langen nicht mehr angewandte Regelmentierung des Versicherungsmarktes
Fahrzeuganprall - Deckung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung
Ein Auto kommt von der Straße ab und fährt gegen Ihr Haus, die Garage oder den Gartenzaun – solche Schäden durch Fahrzeuganprall sind in der Wohngebäudeversicherung häufig mitversichert. Abgedeckt sind Schäden durch den Anprall oder Absturz von Kraftfahrzeugen, Anhängern oder Schienenfahrzeugen. Zwar haftet grundsätzlich die Haftpflicht des Verursachers, doch bei Fahrerflucht, unklarer Schuld oder langwieriger Regulierung springt Ihre Wohngebäudeversicherung schnell und zuverlässig ein. Sie übernimmt auch Folgeschäden und tritt bei Bedarf in Vorleistung. So sind Sie rundum geschützt – auch bei unerwarteten Unfällen. Für die Geltendmachung ist in der Regel ein Nachweis über den Unfallhergang erforderlich, z. B. ein Polizeiprotokoll
Fahrzeuganprall am Wohngebäude – mit teuren Folgen: Ein Fahrzeuganprall kann schnell hohe Kosten verursachen. Neben offensichtlichen Schäden wie zerstörten Mauern, Fassaden oder Zäunen entstehen oft teure Folgekosten: etwa für Statiker, Notreparaturen, Absicherung der Schadenstelle oder Trocknung bei Leitungswasserschäden durch gerissene Rohre. Auch Heizungsanlagen, Garagentore oder elektrische Leitungen können betroffen sein. Solche Schäden summieren sich leicht auf mehrere tausend Euro – je nach Gebäudeart sogar mehr. Ohne passenden Versicherungsschutz kann das schnell zur finanziellen Belastung werden. Deshalb ist es wichtig, dass der Fahrzeuganprall in Ihrer Wohngebäudeversicherung mitversichert ist.