Wohnfläche - Wohngebäudeversicherung
Mehrkosten in Folge behördlicher Auflagen bei Wohngebäudeschäden: So schützt die Wohngebäudeversicherung vor teuren Wiederaufbaupflichten
Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen, Wohngebäudeversicherung
Mehrkosten in Folge behördlicher Auflagen entstehen, wenn beim Wiederaufbau eines beschädigten oder zerstörten Wohngebäudes neue gesetzliche Vorgaben erfüllt werden müssen. Diese Mehrkosten gehen über die ursprüngliche Bauweise hinaus und können z. B. Wärmedämmung, Schallschutz, Brandschutzmaßnahmen oder geänderte Bauvorschriften betreffen. In der Wohngebäudeversicherung sind diese Kosten oft bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme mitversichert. Nach einem versicherten Schaden wie Brand, Sturm oder Leitungswasserschaden schützt die Versicherung auch vor finanziellen Folgen durch behördlich angeordnete Auflagen.
Was kann Mehrkosten in Folge behördlicher Auflagen verursachen?
Nach einem Schaden am Wohngebäude – etwa durch Brand, Sturm oder Leitungswasser – können behördliche Auflagen beim Wiederaufbau zu erheblichen Mehrkosten führen. Diese entstehen, wenn das Gebäude an aktuelle gesetzliche Vorschriften angepasst werden muss. Typische Ursachen sind neue Energieeinsparverordnungen (EnEV/GEG), verbesserter Schall- oder Brandschutz, barrierefreier Umbau oder geänderte Bauvorgaben. Solche Anpassungen gehen über den ursprünglichen Zustand hinaus und sind oft teuer. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt diese Mehrkosten in der Regel bis zu einem vereinbarten Anteil.