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Obliegenheitsverletzung - Wohngebäudeversicherung

Obliegenheitsverletzung - ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht der sich auf eine Verletzung der vertraglichen Pflichtung durch den VN bezieht

Obliegenheitsverletzung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung

Die Obliegenheitsverletzung in der Wohngebäudeversicherung bezeichnet eine Verletzung der Pflichten des Versicherungsnehmers, die er laut Vertrag erfüllen muss. Diese Pflichten werden als "Obliegenheiten" bezeichnet und dienen dazu, den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten und das Risiko für den Versicherer zu minimieren. Beispiele für Obliegenheiten in der Wohngebäudeversicherung sind: Gefahrenminimierung: Der Versicherungsnehmer muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um Schäden am Gebäude zu vermeiden, z. B. das regelmäßige Warten der Heizung oder das Entfernen von Schnee und Eis vom Dach. Schadenmeldung: Schäden müssen dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, damit dieser entsprechende Maßnahmen einleiten kann. Mitwirkungspflicht: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei der Schadensermittlung und der Feststellung des Schadensumfangs mitzuwirken.

Folgen einer Obliegenheitsverletzung. Die Konsequenzen einer Obliegenheitsverletzung hängen davon ab, ob die Verletzung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und ob sie den Schaden beeinflusst hat. Mögliche Folgen sind: Leistungskürzung oder -verweigerung: Bei einer Obliegenheitsverletzung kann der Versicherer die Zahlung verweigern oder die Leistung kürzen, wenn die Verletzung den Schaden verursacht oder vergrößert hat. Fristlose Kündigung: In schweren Fällen, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Es ist daher wichtig, die Obliegenheiten zu kennen und einzuhalten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

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