Obliegenheitsverletzung - Wohngebäudeversicherung
Obliegenheitsverletzung - ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht der sich auf eine Verletzung der vertraglichen Pflichtung durch den VN bezieht
Obliegenheitsverletzung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung
Die Obliegenheitsverletzung in der Wohngebäudeversicherung bezeichnet eine Verletzung der Pflichten des Versicherungsnehmers, die er laut Vertrag erfüllen muss. Diese Pflichten werden als "Obliegenheiten" bezeichnet und dienen dazu, den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten und das Risiko für den Versicherer zu minimieren. Beispiele für Obliegenheiten in der Wohngebäudeversicherung sind: Gefahrenminimierung: Der Versicherungsnehmer muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um Schäden am Gebäude zu vermeiden, z. B. das regelmäßige Warten der Heizung oder das Entfernen von Schnee und Eis vom Dach. Schadenmeldung: Schäden müssen dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, damit dieser entsprechende Maßnahmen einleiten kann. Mitwirkungspflicht: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei der Schadensermittlung und der Feststellung des Schadensumfangs mitzuwirken.
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