Maschinenversicherung für mobile oder stationäre Maschinen
Maschinenversicherung: mobile oder stationäre Maschinen zum Neuwert, Kaufpreis oder Wiederbeschaffungswert - Zeitwert versichern
Welche Maschinen sind versicherbar?
- Stationäre Maschinen - Kunststoffverarbeitung, Metallbearbeitung, Holzverarbeitung, Textilherstellung, Druckerzeugung, ...
- Mobile Maschinen – Baumaschinen, Ladegeräte, Hebezeuge, Kommunaltechnik, Transportfahrzeuge (nicht selbstfahrend)
- Elektronische Anlagen - Versorgungstechnik, Steuerungen, Bauschaltschrank
Die Maschinenversicherung umfasst drei Hauptarten: Maschinenbruchversicherung – Deckt Schäden an stationären und mobilen Maschinen durch unvorhergesehene; Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung – Ersetzt Ertragsausfälle, wenn Maschinen durch versicherte Schäden ausfallen; Maschinen-Kaskoversicherung - deckt Schäden an der Maschine
Die Maschinen-Versicherung deckt unvorhergesehene Schäden ab, die im Betrieb auftreten können. Dazu zählen menschliche Ursachen wie Bedienungsfehler bei der Steuerung der Maschinen, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit. Darüber hinaus sind Produktfehler, einschließlich Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, versichert. Technische Störungen der Maschinen wie Flugkraftschäden, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Druckprobleme, Wassermangel in Dampferzeugern sowie das Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen sind ebenfalls abgedeckt. Naturgewalten wie Sturm, Frost und Eisgang können ebenfalls versichert werden. Bei mobilen Maschinen sind Feuer und – falls vereinbart – Diebstahl ebenfalls versichert
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