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Krankenversicherung | Krankheitskostenvorsoge GKV oder Privat

Wer von Krankenversicherung spricht, muss sich zunächst mit dem System im Deutschland befassen, um die optimale Vorsorge für sich zu finden

Gesetzliche Krankenkasse

Wer angestellter Arbeitnehmer oder Arbeiter ist, wird sich in der Regel bei einer der vielen gesetzlichen Krankenversicherungen, auch kurz Krankenkasse genannt wiederfinden. Nur Arbeitnehmer, die oberhalb der JAEG Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, genießen das Privileg der freien Wahl ihrer Krankenversicherungsart. Gesetzlich oder privat!

Private Krankenversicherung

Die Frage, wie sich ein freiwillig Versicherter am besten kranken versichert, lässt sich nicht ohne weiteres beantworten. Eines steht jedoch fest, wer einfach in die PKV wechselt, um Beiträge zu sparen, wird das garantiert im Alter bereuen! Eine individuelle Beratung ist hier in jedem Fall erforderlich, damit der Schuss nicht nach hinten losgeht.

Beihillfe

Wer sich als Beamter, Beamtenanwärter, Referendar mit dem Thema Krankenversicherung auseinandersetzt, wird ganz schnell auf das Wort Beihilfe treffen. Wer sich dann mehr mit dem Thema Beihilfe beschäftigt, findet dann Bezeichnungen wie Beihilfebemessungssatz, Dienstherr und beihilfefähige Leistungen. 

Freie Heilfürsorge

Als Frei Heilfürsorge bezeichnet man in Deutschland die Übernahme der Gesundheitsleistungen durch den Dienstherrn. Diese wird in der Regel von folgenden Personenkreisen genutz. Soldaten,  Polizeivollzugsbeamte von Land und Bund, Justizvollzugsbeamte

Wer von Krankenversicherung spricht sollte sich zunächst mit den Krankenversicherungssystemen in Deutschland auseinander setzten. Das Krankenversicherungssystem ist hierzulande in zwei wesentliche Systeme unterteil. Zum einen die gesetzliche Krankenversicherung GKV und zum anderen die private Krankenversicherung PKV. Als weitere Besonderheit kann man auf Beihilfe berechtigen Personen treffen, bei denen eine Absicherungsform auf Grundlage der vorliegenden Versicherungsform GKV oder PKV und der länderspezifischen Beihilfeverordnung durchgeführt werden muss. Personen die Anrecht auf freie Heilfürsorge haben, bedürfen hier einer anderen Versorgung.

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