Frachtführerhaftpflicht – Sicherheit für Transportunternehmen ab 3,5 Tonnen
Die Frachtführerhaftpflicht (auch Transportpflichtpolice) ist für Unternehmen im gewerblichen Güterverkehr unverzichtbar. Sie gilt insbesondere für LKW mit einem Gespanngewicht ab 3,5 Tonnen und schützt Frachtführer vor finanziellen Risiken bei Schäden an transportierten Gütern.
Was ist die Frachtführerhaftpflicht?
Die Frachtführerhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die während des Transports entstehen – etwa durch Unfall, Diebstahl oder falsche Handhabung. Grundlage ist § 7a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), das die Haftung des Frachtführers klar regelt.
Vorteile auf einen Blick
- Absicherung gegen hohe Schadensersatzforderungen
- Gesetzeskonforme Absicherung im Güterverkehr
- Schutz bei Verlust, Beschädigung oder Lieferverzug
- Individuell anpassbare Deckungssummen
- Sicherheit für Auftraggeber und bessere Wettbewerbsfähigkeit
Sonderziehungsrechte (SZR) einfach erklärt
Die Haftung im Gütertransport ist häufig auf sogenannte Sonderziehungsrechte (SZR) begrenzt. Dabei handelt es sich um eine internationale Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF). Im nationalen Transport gilt meist: 8,33 SZR pro Kilogramm beschädigter Ware. Der tatsächliche Euro-Betrag schwankt je nach Wechselkurs.
Schadensbeispiel aus der Praxis
Ein Transportunternehmen befördert Elektronikgeräte. Durch eine starke Bremsung verrutschen die Waren und werden beschädigt. Der Schaden beträgt 25.000 €. Die Frachtführerhaftpflicht übernimmt – je nach Gewicht und SZR-Begrenzung – den Großteil der Kosten und schützt das Unternehmen vor existenzbedrohenden Forderungen.
Fazit: Die Frachtführerhaftpflicht ist für alle Transporteure ab 3,5 Tonnen ein essenzieller Baustein für rechtliche Sicherheit und wirtschaftlichen Schutz.