Übergangsleistung - Hilfe nach Unfall bis Invaliditätsbewertung
Übergangsleistung in der Unfallpolice bietet finanzielle Unterstützung nach einem Unfall, um Zeit bis zur endgültigen Invaliditätsbewertung zu überbrücken
Wie funktioniert die Übergangsleistung in der Unfallversicherung?
Besteht nach sechs Monaten seit Unfalleintritt ohne Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen eine unfallbedingte Beeinträchtigung von mehr als 50%, besteht in der Regel ein Anspruch auf Übergangsleistung.
- Folgende Fristen sind bei der Beantragung der Übergangsleistung zu beachten!
- Beeinträchtigung dauert, ab dem Unfalltag gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an
- Beeinträchtigung muss binnen von 7 Monaten nach Unfall beim Versicherer mit ärztlichem Attest angezeigt werden
Die Übergangsleistung in der Unfallversicherung ist eine zeitlich begrenzte finanzielle Unterstützung, die nach einem Unfall gezahlt wird, um den Zeitraum bis zur endgültigen Bewertung der Invalidität zu überbrücken. Sie soll dem Versicherten helfen, finanzielle Belastungen während der Heilungsphase und der Schadensbewertung zu mindern. Diese Leistung wird üblicherweise für einen festgelegten Zeitraum gezahlt, sobald eine vorläufige Beurteilung der Unfallfolgen vorliegt. Die Höhe und Dauer der Übergangsleistung sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variieren je nach Schwere des Unfalls und individuellen Umständen des Versicherten.
* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!
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