+49 (0) 53 29 - 69 09 000

MO. - DO. 8 - 12 und 14 - 18 | FR. 8 - 12 UHR

Übergangsleistung - Hilfe nach Unfall bis Invaliditätsbewertung

Übergangsleistung in der Unfallpolice bietet finanzielle Unterstützung nach einem Unfall, um Zeit bis zur endgültigen Invaliditätsbewertung zu überbrücken

Wie funktioniert die Übergangsleistung in der Unfallversicherung?

Besteht nach sechs Monaten seit Unfalleintritt ohne Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen eine unfallbedingte Beeinträchtigung von mehr als 50%, besteht in der Regel ein Anspruch auf Übergangsleistung.

  • Folgende Fristen sind bei der Beantragung der Übergangsleistung zu beachten!
    • Beeinträchtigung dauert, ab dem Unfalltag gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an
    • Beeinträchtigung muss binnen von 7 Monaten nach Unfall beim Versicherer mit ärztlichem Attest angezeigt werden

Die Übergangsleistung in der Unfallversicherung ist eine zeitlich begrenzte finanzielle Unterstützung, die nach einem Unfall gezahlt wird, um den Zeitraum bis zur endgültigen Bewertung der Invalidität zu überbrücken. Sie soll dem Versicherten helfen, finanzielle Belastungen während der Heilungsphase und der Schadensbewertung zu mindern. Diese Leistung wird üblicherweise für einen festgelegten Zeitraum gezahlt, sobald eine vorläufige Beurteilung der Unfallfolgen vorliegt. Die Höhe und Dauer der Übergangsleistung sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt und variieren je nach Schwere des Unfalls und individuellen Umständen des Versicherten.

* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!

Weitere nützliche Versicherungsprodukte als Ergänzung zur privaten Unfallversicherung

Krankenhauszusatzversicherung online Leistungsvergleich machen

Es gibt Krankheiten, da hilft auch der beste Heilpraktiker nicht weiterer. Eine Krankenhauszusatzpolice macht Sie zum Privatpatient im Krankenhaus. Weiterlesen >>>

Zu finanziellen Absicherung der Arbeitskraft kommt man an einer Berufsunfähigkeitsversicherung einfach nicht vorbei, aber es gibt auch andere Wege, die nicht so viel kosten.

Eine Arbeitskraftabsicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann durch kein anderes Produkt ersetzt werden. Weiterlesen >>>

 

Anbieter

VSC Assekuranz-Makler®
UG (haftungsbeschränkt)
Unter den Birken 14
38707 Schulenberg | Clausthal-Zellerfeld

Landkreis Goslar - Harz

Tel.: +49 (0) 53 29 - 69 09 000
Fax: +49 (0) 53 29 - 69 09 001

www.vsc-assekuranz-makler.de
E-Mail: Kontaktformular

 

Versicherungsvergleiche für Prämiensparer und oder leistungsbewußte Verbraucher bundesweit über das Internet

Versicherungsmakler nach § 34d
Reg.nr: D-33BS-Y37NQ-45
Eingetragene Marke ® 30 2015 108 4605



Vor-Ort Service Clausthal-Zellerfeld
Adolph-Roemer-Str. 18
38678 Clausthal-Zellerfeld - Landkreis Goslar

Mo.- Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr
Di. und Do. von 16:00 bis 18:00 Uhr
Und nach Vereinbarung

Folgen Sie uns