Ein Blick in das Impressum großer Finanzvertriebe wie DVAG, Swiss Life Select oder tecis lohnt sich: Häufig handelt es sich bei den dort tätigen Beratern nicht um unabhängige Makler, sondern um gebundene Vermittler. (Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO Bundesrepublik Deutschland) Diese sind rechtlich meist selbstständige Handelsvertreter (§ 84 HGB), die im Namen des Finanzvertriebs oder dessen Produktpartner handeln. Der Vertrieb legt fest, welche Versicherungs- und Finanzprodukte vermittelt werden dürfen – eine freie Produktauswahl besteht somit nicht.
Je nach Struktur kann der Berater als Ausschließlichkeitsvermittler, Mehrfachagent oder in seltenen Fällen als eingeschränkter Versicherungsmakler auftreten. Gemeinsam ist ihnen, dass der jeweilige Finanzvertrieb die Produktvorgaben bestimmt und damit die tatsächliche Marktunabhängigkeit einschränkt.
Die Berater werden in der Regel provisionsbasiert vergütet, was einen potenziellen Interessenkonflikt zwischen Kundenbedarf und Vertriebsvorgaben mit sich bringen kann. Rechtlich sind sie verpflichtet, ihren Vermittlerstatus offenzulegen und kundenorientiert zu beraten (§§ 61–63 VVG, VersVermV).
Kunden sollten daher prüfen, ob der Berater an bestimmte Produktpartner gebunden ist oder unabhängig am Markt vergleicht. Die Eintragung im Vermittlerregister der IHK gibt hierzu Aufschluss und hilft, den Beratungscharakter – Vertrieb oder echte Marktunabhängigkeit – richtig einzuordnen.