Zusammenstoß mit Tieren: Wildschadenklausel einfach oder top
Zusammenstoß mit Tieren: Unterschiede zwischen Wildschadenklausel und erweiterter Wildschadenklausel und Versicherungsschutz für Tiere aller Art.
Welche Tierunfälle zahlt die Teilkaskoversicherung?
Ein Zusammenstoß mit einem Tier kann erhebliche Schäden am Fahrzeug verursachen. Wer glaubt, dass Tiere nur nachts unterwegs sind, irrt sich. Zwar gelten die Morgen- und Abenddämmerung als besonders unfallträchtige Zeiten, doch auch tagsüber ist jederzeit mit Wildwechsel zu rechnen – vor allem an Waldrändern, auf Landstraßen und in ländlichen Gebieten. Ob die Teilkaskoversicherung den Schaden übernimmt, hängt von der vereinbarten Wildschadenklausel ab. Einfache Tarife beschränken den Schutz häufig auf Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz, etwa Rehe oder Wildschweine. Leistungsstärkere Tarife erfassen weitere Tierarten oder sogar Tiere aller Art. Deshalb sollten die Vertragsunterlagen genau geprüft werden. Maßgeblich sind immer der Versicherungsschein und die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Als Haarwild gelten nach § 2 des Bundesjagdgesetzes unter anderem Rehe, Rot-, Dam- und Schwarzwild (Wildschweine), Feldhasen, Wildkaninchen, Füchse, Dachse, Marder, Wildkatzen, Luchse, Wölfe und weitere wildlebende Säugetiere. Nicht zum Haarwild gehören dagegen Vögel wie Fasan, Ente, Gans oder Greifvögel sowie Haus- und Nutztiere, etwa Hunde, Katzen, Pferde, Rinder oder Schafe. Für die Kfz-Teilkaskoversicherung ist diese Unterscheidung wichtig, da ältere oder einfache Tarife häufig nur Schäden durch den Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz ersetzen. (Stand 2026)
Inhaltsverzeichnis - Zusammenstoß mit Tieren - Kollision mit Tieren
Was bedeutet die klassische Wildschadenklausel?
Die klassische Wildschadenklausel schützt meist nur beim Zusammenstoß mit Haarwild im Sinne von § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesjagdgesetzes. Ein Schaden durch ein Reh oder Wildschwein ist damit in der Regel versichert. Eine Kollision mit einem Hund, einer Katze, einem Pferd oder einem Vogel kann dagegen außerhalb des Versicherungsschutzes liegen, sofern der Tarif keine Erweiterung vorsieht. Auch die untersuchten Versicherungsbedingungen verwenden ausdrücklich die Formulierung „Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes“
Welche Tiere zählen nach dem Bundesjagdgesetz zum Haarwild?
Maßgeblich ist nicht eine „Bundesjagdverordnung“, sondern § 2 des Bundesjagdgesetzes. Zum Haarwild gehören unter anderem:
Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Feld- und Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier, Wolf, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Stein- und Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs, Fischotter und Seehund.
Für die tägliche Schadenpraxis sind besonders Rehe, Wildschweine, Hasen, Füchse und Dachse relevant. Vögel gehören dagegen zum Federwild und fallen nicht unter eine Klausel, die ausschließlich Haarwild erfasst. Die Länder dürfen weitere Tierarten bestimmen, die dem Jagdrecht unterliegen; für den Versicherungsschutz bleibt jedoch die konkrete Formulierung im Vertrag entscheidend.
Was ist eine erweiterte Wildschadenklausel?
Eine erweiterte Wildschadenklausel geht über das gesetzlich definierte Haarwild hinaus. Je nach Versicherer kann sie beispielsweise auch Zusammenstöße mit Federwild, Haus- und Nutztieren oder weiteren Wirbeltieren einschließen. Der Umfang ist nicht einheitlich geregelt. Deshalb sollte genau geprüft werden, ob der Tarif nur einzelne zusätzliche Tiergruppen nennt oder tatsächlich den Zusammenstoß mit „Tieren aller Art“ versichert.
Was bedeutet „Zusammenstoß mit Tieren aller Art“?
Die Formulierung „Tiere aller Art“ bietet regelmäßig den umfassendsten Schutz. Sie kann neben Rehen und Wildschweinen auch Kollisionen mit Hunden, Katzen, Pferden, Rindern, Schafen oder Vögeln erfassen. Auch andere untersuchte Bedingungen unterscheiden nach Tarifstufe: Während ein Grundtarif nur Haarwild einschließt, gilt in einer höherwertigen Variante der Schutz für Tiere aller Art. Was versichert ist regelt immer das Bedingungswerk des entsprechenden Versicherers
Was ist bei Ausweichschäden zu beachten?
Nicht jeder Schaden im Zusammenhang mit einem Tier ist automatisch ein versicherter Wildschaden. Wird einem Tier ausgewichen, ohne dass es zur Berührung kommt, fehlt der unmittelbare Zusammenstoß. Ein solcher Ausweichschaden kann in der Vollkaskoversicherung als Unfall versichert sein. In der Teilkasko muss dagegen geprüft werden, ob der Tarif Ausweichschäden ausdrücklich einschließt oder ob ein sogenannter Rettungskostenfall vorliegt. Die Beweisführung ist dabei häufig schwieriger als bei einer direkten Kollision.
Welche Leistungen übernimmt die Teilkaskoversicherung?
Je nach vereinbartem Tarif können insbesondere folgende Leistungen versichert sein:
- Reparatur der unmittelbar durch den Tierzusammenstoß beschädigten Fahrzeugteile
- Entschädigung bei Totalschaden bis zur vertraglich festgelegten Grenze
- Ersatz notwendiger Abschlepp- und Bergungskosten im vereinbarten Umfang
- Schäden durch den Zusammenstoß mit Haarwild bei erweiterten Tarifen Zusammenstöße mit weiteren Tiergruppen
- bei besonders leistungsstarken Tarifen Zusammenstöße mit Tieren aller Art
- mitversicherte Fahrzeugteile und fest eingebautes Zubehör nach den Bedingungen
- Verzicht auf eine Rückstufung, da Teilkaskoschäden üblicherweise nicht über eine Schadenfreiheitsklasse abgerechnet werden
- Abzug der vereinbarten Teilkasko-Selbstbeteiligung
Die Kaskoversicherung kann bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs leisten, sofern ein ausdrücklich versichertes Ereignis vorliegt. Dazu zählt nach den beigefügten Bedingungen auch der Zusammenstoß mit Tieren.
Sind Tierbissschäden ebenfalls Wildschäden?
Tierbiss und Tierkollision sind zwei unterschiedliche Versicherungsereignisse. Bei einem Tierbiss beschädigt beispielsweise ein Marder Kabel, Schläuche oder Dämmmaterial. Einige Tarife versichern nur den unmittelbaren Bissschaden, andere zusätzlich daraus entstehende Folgeschäden. In einem beigefügten Bedingungswerk sind unmittelbare Tierbissschäden sowie Folgeschäden am Fahrzeug bis zu ????? Euro oder unbegrenzt versichert.
Welche Nachweise sind nach einem Tierunfall wichtig?
Der Schaden sollte unverzüglich dokumentiert und dem Versicherer gemeldet werden. Sinnvoll sind Fotos vom Fahrzeug, vom Unfallort, von Spuren und gegebenenfalls vom Tier. Polizei, Jagdpächter oder Förster können den Unfall aufnehmen und eine Wildunfallbescheinigung ausstellen. Das Tier sollte nicht mitgenommen oder ohne Absicherung angefasst werden. Bei Haus- oder Nutztieren sollten außerdem Angaben zum Tierhalter festgehalten werden.
Worauf sollte beim Tarifvergleich geachtet werden?
Ein günstiger Teilkaskotarif schützt nicht zwangsläufig bei jeder Tierkollision. Besonders wichtig ist die genaue Formulierung:
| Klausel | Typischer Versicherungsumfang |
|---|---|
| Haarwild nach Bundesjagdgesetz | Zum Beispiel Reh, Wildschwein, Fuchs oder Hase. |
| Erweiterte Wildschadenklausel | Zusätzlich weitere ausdrücklich genannte Tierarten. |
| Tiere aller Art | Grundsätzlich auch Haus-, Nutz- und andere Wildtiere. |
| Tierbiss | Unmittelbare Schäden durch Tierbisse am Fahrzeug. |
| Tierbiss-Folgeschäden | Folgeschäden bis zur vereinbarten Höchstentschädigung gemäß Tarif. |
Einige Tarife sehen außerdem besondere Einschränkungen vor. So kann beispielsweise ein reiner Lackschaden nur dann ersetzt werden, wenn gleichzeitig weitere versicherte Fahrzeugschäden entstanden sind





