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LOF-ZUGM.ACKERSCHLEPPER
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LOF-ZUGM.GERAETETRAEGER
Wer ein Quad mit LOF-Zulassung besitzt, ist geneigt dieses auch über unseren Vergleichsrechner online als landwirtschaftliche Zugmaschinen u. Raupenschlepper m. schwarzem Kennzeichen (WKZ-452) zu versichern. In einigen Quadforen wird dieses auch so empfohlen. Leider ist bei dieser Aussage Vorsicht geboten, da viele KFZ-Versicherer das Quad nicht mehr in ihren Tarif für Traktoren versichern möchten. Große Versicherer wie die R+V und ihre Konzerntöchter KRAVAG und Condor haben ihre Annahmerichtlinien schon vor Jahren daraufhin angepasst, dass ein LOF-Quad mit schwarzem Kennzeichnen nur noch über den Quad-Versicherungstarif nach WKZ-031 zu versichern sind. Nur wenn das LOF-Quad in der Landwirtschaft mit grünem Kennzeichen eingesetzt wird, darf es als Trecker über den Tarif LOF Tarif = Landwirtschaftliche Zugmaschinen u. Raupenschlepper m. grünem KNZ nach WKZ-451 versichert werden. Bedauerlicherweise ist es so, dass kein Vergleichsrechner im Internet auf diesen Umstand hinweist, was zu einer falschen Versicherung des LOF Quad führen kann und im Schadensfall unangenehme Folgen für den Kunden haben kann.
Unsere Empfehlung zu LOF-Quad-Versicherung:
Nutzen Sie den Vergleichsrechner für Quadversicherungen nach WKZ-031, über diesen sind Sie in der Regel mit ihrem Quad immer richtig versichert, da die Mehrzahl der Versicherer mittlerweile einen Quad-Tarif haben. Ein weiter Vorteil gegenüber den LOF-Tarifen ist, dass eigentlich immer eine Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) gebildet wird, die in der unteren Fahrzeuggruppe auf die meisten anderen KFZ übernommen werden kann. Bei den LOF-Tarifen ist die Bildung einer SF-Klasse nicht immer üblich. Ergo, was es nicht gibt, kann auch nicht übernommen werden. Vereinzelt kommt es auch vor, dass ein Kunde seine SF-Klasse vom PKW auf sein LOF-Quad übernehmen will, was bei wenigen Traktortarifen (LOF) leider nicht möglich ist. < Geregelt wird das in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers unter dem Punkt FAHRZEUGGRUPPEN.
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