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Invaliditätsgrundsumme immer nach Einkommen gestallten

Die Invaliditätsgrundsumme einer Unfallversicherung sollte stets an das Einkommen angepasst sein, allgemein empfohlen wird bis 30 J. > 6fach Brutto, ...

Berechnung Invaliditätsgrundsumme - private Unfallversicherung

Auf der Seite der Verbraucherzentrale werden hier folgende Berechnungsgrundlagen der Invaliditätsgrundsumme genannt

  • 30 jährige Person = Bruttojahreseinkommen x 6
  • 40 jährige Person = Bruttojahreseinkommen x 5
  • 50 jährige Person = Bruttojahreseinkommen x 4

Bitte beachten Sie, dass eine vereinbarte Unfallrente in diese Summe herein zählen kann!

Die Invaliditätsgrundsumme in einer privaten Unfallversicherung ist der Grundbetrag, von dem prozentuale Leistungen bei dauerhafter Invalidität abhängen. Diese Summe definiert, wie viel Geld im Falle verschiedener Grade der Invalidität ausgezahlt wird, typischerweise festgelegt durch eine sogenannte Gliedertaxe, die spezifische Verletzungen und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit bewertet. Die private Unfallversicherung bietet damit eine wichtige Einkommensabsicherung, indem sie finanzielle Unterstützung bietet, falls der Versicherte durch einen Unfall bleibende körperliche Schäden erleidet, die seine Fähigkeit, Einkommen zu erzielen, beeinträchtigen.

* Es gelten immer die AUB = allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der gewählten Unfallversicherung. Die hier genannten Leistungen müssen nicht zwangsläufig in allen Versicherungsprodukt enthalten sein!

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