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Sattelzugmaschinen sind in der gewerblichen Nutzung weit verbreitet – doch auch in Eigennutzung kommen sie zum Einsatz, etwa im Werkverkehr. Wer eine solche Zugmaschine privat oder unternehmerisch nutzt, muss besondere Versicherungsanforderungen beachten. In diesem Beitrag erklären wir, warum die KFZ-Haftpflicht für eine Sattelzugmaschine gesetzlich vorgeschrieben ist, wann sich eine Teilkasko für LKW lohnt und wie Sie die Leistungsunterschiede bei den Tarifen vergleichen können.

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  1. LKW im Werkverkehr versichern

FAQ zum Versicherungsmakler

  • ▶ Was ist ein Versicherungsmakler?
  • ▶ Wie können Sie mit uns zusammen arbeiten?
  • ▶ Mit welchen Kosten müssen Sie bei uns rechnen?
  • ▶ Zu welchen Versicherungsthemen können Sie uns ansprechen?

Unterschiede im der Struktur der Versicherungsvermittler

Ein Versicherungsmakler ist eine Person oder eine Firma, die als Vermittler zwischen diversen Versicherungsunternehmen und Kunden fungiert.

  1. Allgemeines
  2. Ausschließlichkeitsvermittler
  3. Mehrfachagent
  4. Versicherungsmakler
  5. Versicherungsberater
  6. Berater bei Finanzvertrieben
  7. Tippgeber

Im Gegensatz zu einem Versicherungsvertreter - Ausschließlichkeitsvertreter (Vermittler einer Gesellschaft) oder einem Versicherungsvermittler, der als Mehrfachagent (Mehrfachvertreter) auftritt, welche dann mit mehreren Versicherern Verträge haben, was gerne bei Finanzvertrieben gemacht wird. Anders als ein Mehrfachagent arbeitet ein Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines bestimmten Versicherungsunternehmens, sondern vertritt die Interessen des Kunden. Die direkte Zusammenarbeit mit Versicherern und oder sogenannten Maklerpools bietet dem Kunden eine gewisse Entscheidungsfreiheit des Maklers. 

Ein Versicherungsmakler kann den Kunden bei der Suche nach einer geeigneten Versicherung unterstützen, indem er verschiedene Angebote von verschiedenen Versicherern vergleicht und dem Kunden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen erläutert. Der Versicherungsmakler kann auch bei der Erneuerung oder Anpassung von Versicherungspolicen beraten.

  • Merkmal / Strukturmerkmal: Ausschließlichkeitsvermittler
  • Gesetzliche Grundlage: § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvertreter)
  • Vertretungsverhältnis: Vertreter einer Versicherungsgesellschaft
  • Interessenvertretung: Interessen der Gesellschaft
  • Vertragspartner: Agenturvertrag mit einem Versicherer
  • Vergütung: Provision vom Versicherer
  • Haftung: Versicherungsgesellschaft haftet grundsätzlich mit
  • Unabhängigkeit: Gebunden, kein Marktvergleich
  • Pflichten gegenüber Kunden: Informations- und Beratungspflicht im Rahmen der Gesellschaft
  • Zulassung / Registrierung: Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO, Registereintrag bei IHK
  • Typische Zielgruppe: Privatkunden und Firmenkunden der eigenen Gesellschaft
  • Beispiel: Vertreter einer großen Versicherung (z. B. Allianz, DEVK, HUK)
  • Merkmal / Strukturmerkmal: Mehrfachagent
  • Gesetzliche Grundlage: § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvertreter)
  • Vertretungsverhältnis: Vertreter von mehreren Versicherern
  • Interessenvertretung: Interessen mehrerer Gesellschaften, eingeschränkt
  • Vertragspartner: Agenturverträge mit mehreren Versicherern
  • Vergütung: Provisionen von mehreren Versicherern
  • Haftung: Vermittler haftet gemeinsam mit Versicherern
  • Unabhängigkeit: Teilweise gebunden, eingeschränkter Vergleich
  • Pflichten gegenüber Kunden: Informations- und Beratungspflicht für angebotene Versicherer
  • Zulassung / Registrierung: Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO, Registereintrag bei IHK
  • Typische Zielgruppe: Kunden, die Auswahl zwischen begrenzten Versicherern wünschen
  • Beispiel: Agent, der für z. B. BARMENIA, VHV und ZURICH Produkte anbietet
  • Merkmal / Strukturmerkmal: Versicherungsmakler
  • Gesetzliche Grundlage: § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler)
  • Vertretungsverhältnis:  Vertreter des Kunden (Versicherungsnehmer)
  • Interessenvertretung: Interessen des Kunden
  • Vertragspartner: Maklervertrag mit dem Kunden
  • Vergütung: Courtage (vom Versicherer gezahlt, aber im Kundenauftrag vermittelt)
  • Haftung: Eigene Haftung (Berufshaftpflicht vorgeschrieben)
  • Unabhängigkeit: Unabhängig, Marktvergleich und Kundeninteresse im Fokus
  • Pflichten gegenüber Kunden: Analysepflicht, Empfehlungspflicht, Dokumentationspflicht
  • Zulassung / Registrierung: Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO, Registereintrag bei IHK
  • Typische Zielgruppe: Kunden mit Anspruch auf objektive Marktanalyse
  • Beispiel: Unabhängiger Makler mit Zugriff auf viele Tarife
  • Merkmal / Strukturmerkmal: Versicherungsberater
  • Gesetzliche Grundlage:§ 34d Abs. 2 GewO
  • Vertretungsverhältnis: Vertreter des Kunden (Versicherungsnehmer)
  • Interessenvertretung: Interessen des Kunden
  • Vertragspartner: Beratungsvertrag mit dem Kunden
  • Vergütung: Honorar vom Kunden (keine Provision erlaubt)
  • Haftung: Eigene Haftung, Berufshaftpflicht vorgeschrieben
  • Unabhängigkeit: Unabhängig, reine Beratung ohne Vermittlung
  • Pflichten gegenüber Kunden: Beratungspflicht, keine Vermittlungstätigkeit
  • Zulassung / Registrierung: Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 2 GewO, Registereintrag bei IHK
  • Typische Zielgruppe:Kunden, die nur Beratung, keine Vermittlung wünschen
  • Beispiel: Versicherungsberater, der gegen Honorar ein Konzept erstellt

Ein Blick in das Impressum großer Finanzvertriebe wie DVAG, Swiss Life Select oder tecis lohnt sich: Häufig handelt es sich bei den dort tätigen Beratern nicht um unabhängige Makler, sondern um gebundene Vermittler. (Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO Bundesrepublik Deutschland) Diese sind rechtlich meist selbstständige Handelsvertreter (§ 84 HGB), die im Namen des Finanzvertriebs oder dessen Produktpartner handeln. Der Vertrieb legt fest, welche Versicherungs- und Finanzprodukte vermittelt werden dürfen – eine freie Produktauswahl besteht somit nicht.

Je nach Struktur kann der Berater als Ausschließlichkeitsvermittler, Mehrfachagent oder in seltenen Fällen als eingeschränkter Versicherungsmakler auftreten. Gemeinsam ist ihnen, dass der jeweilige Finanzvertrieb die Produktvorgaben bestimmt und damit die tatsächliche Marktunabhängigkeit einschränkt.

Die Berater werden in der Regel provisionsbasiert vergütet, was einen potenziellen Interessenkonflikt zwischen Kundenbedarf und Vertriebsvorgaben mit sich bringen kann. Rechtlich sind sie verpflichtet, ihren Vermittlerstatus offenzulegen und kundenorientiert zu beraten (§§ 61–63 VVG, VersVermV). 

Kunden sollten daher prüfen, ob der Berater an bestimmte Produktpartner gebunden ist oder unabhängig am Markt vergleicht. Die Eintragung im Vermittlerregister der IHK gibt hierzu Aufschluss und hilft, den Beratungscharakter – Vertrieb oder echte Marktunabhängigkeit – richtig einzuordnen.

Ein Tippgeber vermittelt selbst keine Versicherungsverträge, sondern stellt lediglich den Kontakt zwischen einem potenziellen Kunden und einem zugelassenen Versicherungsvermittler her. Er gilt daher nicht als Versicherungsvermittler im Sinne des § 34d GewO, solange er keine Beratung, keine Produktbewertung und keine Vertragsvermittlung vornimmt. Seine Tätigkeit beschränkt sich auf die bloße Namensnennung oder Kontaktweitergabe.

Rechtlich handelt der Tippgeber in einer untergeordneten Stellung. Eine Erlaubnis oder Registrierung im Vermittlerregister ist nicht erforderlich, solange die Tätigkeit im Rahmen dieser Grenzen bleibt. Überschreitet er jedoch die Schwelle zur aktiven Bera

Beim Betrieb einer Internetseite muss ein Tippgeber besondere Sorgfalt walten lassen. Schon durch Formulierungen wie „wir beraten“ oder „wir finden die beste Versicherung“ kann der Eindruck einer Vermittlung entstehen. In diesem Fall besteht die Gefahr einer unerlaubten Vermittlungstätigkeit. Zudem gilt die Impressumspflicht nach § 5 TMG: Der Seitenbetreiber muss mit Namen, Anschrift und ggf. Hinweis auf seine Tätigkeit als Tippgeber klar erkennbar sein. 

Auch wenn der Tippgeber keine Beratung durchführt, kann er bei falschen oder irreführenden Aussagen haftbar gemacht werden. Deshalb sollte er seine Rolle transparent darstellen und deutlich darauf hinweisen, dass keine Versicherungsvermittlung oder -beratung erfolgt.

Vor-Ort oder Online – wir sind für Sie da

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Welche Kosten entstehen Ihnen bei uns

Als Versicherungsmakler erhalten wir eine Courtage(Sachversicherungen) / Provision (Vorsorgeprodukte) vom vermittelten Versicherer. Diese ist bereits in den Versicherungsprodukten enthalten und wird nicht gesondert erhoben! 

Eine andere Vergütung hier eine Honorarberatung wird im Vorfeld mit dem Kunden/Versicherungsnehmer abgesprochen und ist eher die Ausnahme!

Stornokosten

Für Vertrage, die durch den Vorversicherer aufgrund von Nichtzahlung oder Schaden gekündigt wurden, lehnen wir prinzipiell ab!
Für dennoch über unsere Vergleichsportale erzeugte und nicht zustande gekommenen Anträge verfahren wir gemäß unseren Geschäftsbedingungen § 5.

Unsere Tätigkeitgebiete

Versicherung & Vorsorgeprodukte von einem Versicherungsmakler für Privatpersonen enthalten nicht selten bessere Leistungen als Standardprodukte

Vorsorgeprodukte Privatkunden

Wir bieten Ihnen Beratung und Service zu diversen Versicherungsprodukten zur Absicherung des privaten Eigentums, der finanziellen Vorsorge für die Familie nebst Produkten zur Altersvorsorge.

Beratung & Vergleiche zur privaten Krankenversicherung PKV - sowohl zu den Zusatzversicherungen zur GKV

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Im Bereich der Kostenvorsorge im Fall einer gesundheitlichen Beeinträchtigung beraten wir alle Vorsorgeprodukte, die als Ergänzungsversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung - GKV angeboten werden.

Vergleich von Kfz-Versicherungen für Fahrzeuge unterschiedlicher Art

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Wenn es um das Thema Kfz-Versicherungsvergleiche geht, brauchen wir uns vor den "Großen Vergleichern" nicht zu verstecken. Wir bieten für diverse Fahrzeugarten einen Vergleichsrechner auf unserem Portal.

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Während in den Vergleichsrechner zumeist nur Rechtsschutztarife für Privat, Berufs, Verkehrsrechtsschutz anbieten, freuen wir uns auf Anfragen aus dem Bereich Gewerbe, Freiberufler, Landwirte und Vereine.

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