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AXA LKW-Versicherung – leistungsstarker Schutz für LKW

AXA LKW-Versicherung – Tarife der AXA mobil kompakt zu AXA mobil komfort sofort online in Preis & Leistung über Vergleichsrechner vergleichen

Vergleich verschiedener Progressionsstaffeln in der privaten Unfallversicherung
Hier vergleichen

Mit einer AXA LKW Versicherung profitieren Unternehmen unter anderem von:

Die AXA LKW-Versicherung umfasst – abhängig vom gewählten Tarif – verschiedene Versicherungsarten wie Kfz-Haftpflicht, Kasko, Schutzbrief, Fahrerschutz und Umweltschadenversicherung.

  • individueller Einstufung nach Fahrzeugart
  • Absicherung für Werkverkehr oder Güterverkehr
  • möglichem Rabattschutz (Lkw bis 3,5 t Gesamtgewicht im Werkverkehr vereinbare)
  • europaweiter Versicherungsschutz

Die AXA LKW-Versicherung bietet flexible Lösungen für Lieferwagen, Transporter, LKW und Zugmaschinen im Werk- und Güterverkehr. Je nach Bedarf stehen die Tarifvarianten mobil kompakt und mobil komfort mit Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoschutz zur Verfügung. Versichert werden können unter anderem Schäden durch Unfall, Diebstahl, Glasbruch, Tierbiss, Kurzschluss sowie Naturereignisse wie Sturm oder Hagel. Für Unternehmen mit höheren Ansprüchen bietet AXA mobil komfort zusätzliche Leistungen wie Premium-Schutz, BBB-Deckung oder erweiterten Auslandsschutz. Die Versicherung eignet sich besonders für Handwerksbetriebe und Fuhrparks mit gewerblich genutzten Fahrzeugen.

Inhaltsverzeichnis
Lexikon Unfallversicherung
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Mitversicherungsnehmer in der KFZ-Versicherung | Lexikon KFZ

Mitversicherungsnehmer in der Kfz-Versicherung: Besondere Vereinbarung, Schadenfreiheitsrabattgemeinschaft & SF-Klasse einfach erklärt

Ein modernes Auto steht vor einem Haus. Davor liegen zwei KFZ-Versicherungspolicen, die eine mögliche Mehrfachversicherung darstellen und das Thema doppelte Absicherung bei der Autoversicherung symbolisieren.
Hier vergleichen

Mitversicherungsnehmer KFZ: SF-Klasse von anderen richtig nutzen

Nutzen Sie freie SF-Klassen anderer clever für Ihre Firma: Mit einer besonderen Vereinbarung kann ein Mitversicherungsnehmer seinen Schadenfreiheitsrabatt in die Kfz-Versicherung eines Betriebes einbringen. Das kann Beiträge senken und klare Verhältnisse, bei der Nutzung von Firmenwagen schaffen – ideal für Mitarbeiter die über längeren Zeitraum kein eigenes Fahrzeug mehr haben, da sie Ihren SFR weiter runterfahren können.

Vorteil für die Firma, häufig niedrige SF-Klassen in den Versicherungsverträgen, damit verbunden günstigere Beiträge, oft auch niederige Unfallzahlen, da der Mitarbeiter vorsichtiger mit seiner SF-Klasse umgeht!

Eine Besondere Vereinbarung zur Versicherungsnehmergemeinschaft ermöglicht es, dass ein Mitversicherungsnehmer seine persönliche SF-Klasse in einen Kfz-Vertrag einbringt, der z. B. auf eine Firma läuft. Der Versicherungsnehmer bleibt Vertragspartner und zahlt die Beiträge. Die Einstufung richtet sich jedoch nach dem Mitversicherungsnehmer. Wichtig: Bei einem Schaden kann die SF-Klasse zurückgestuft werden – mit Nachteilen für den Mitversicherungsnehmer.

FAQ
Lexikon KFZ-Versicherung
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Bootstrailer & Bootsanhänger versichern – Schutz Trailer & Boot

Bootstrailer oder Bootsanhänger versichern? Erfahren Sie, wann eine separate Versicherung sinnvoll ist, wann dieser über die Haftpflicht versichert ist.

Bühnenanhänger Versicherung, Mobile Bühne versichern, Bühnen-Anhänger versichern, Kfz-Versicherung
Vergleichsrechner

Bootstrailer und Bootsanhänger versichern – worauf Bootsbesitzer achten sollten


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Inhalt
Lexikon KFZ-Versicherung
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Rabattgrundjahr – Bedeutung und Einfluss auf Ihre Kfz-Police

Rabattgrundjahr verstehen: Bedeutung, Berechnung und Einfluss auf Ihre Schadenfreiheitsklasse - SF-Klasse in der Kfz-Versicherung verständlich erklärt

Der Rabattschutz ist eine optionale Zusatzleistung in der Kfz-Versicherung, die Autofahrern hilft, ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) auch nach einem selbst verschuldeten Unfall zu behalten.
Hier vergleichen

Bedeutung des Begriffes Rabattgrundjahr und welchen Einfluss hat dieses auf Ihre KFZ-Versicherung

Das Rabattgrundjahr ist ein zentraler Begriff in der Welt der Kfz-Versicherungen. Es entscheidet maßgeblich darüber, in welche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) Ihr KFZ-Vertrag eingestuft wird.

Dem Grunde nach wird dieses Grundjahr ganz einfach berechnet: 

  • Aktuelles Jahresdatum minus Startjahr des KFZ-Versicherungsvertrages

ACHTUNG > Unterbrechungen des Versicherungsschutzes beeinflussen unter Umständes das Ergebnis!

Ein korrektes Rabattgrundjahr sorgt dafür, dass Ihre tatsächliche schadenfreie Fahrpraxis vollständig berücksichtigt wird. Wird es zu spät angesetzt, verlieren Sie wertvolle schadenfreie Jahre und damit Beitragsrabatte. Ist es hingegen korrekt oder früh angesetzt, profitieren Sie von einer besseren SF-Klasse und deutlich günstigeren Prämien. Besonders wichtig wird das Rabattgrundjahr in folgenden Situationen: beim Versicherungswechsel, da der neue Anbieter Ihre Einstufung übernimmt bei der Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten (z. B. innerhalb der Familie) nach Versicherungspausen, bei denen Zeiten korrekt angerechnet werden müssen

FAQ Rabattgrundjahr
Lexikon KFZ Versicherung
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Microlino richtig versichern - Microlino-Versicherung

Versicherungen für Microlinos sind schwer zu finden, als Leichtfahrzeug gelten Microcars bei manch einem Versicherer als unerwünschtes Risiko!

Versicherungen für Microlinos sind schwer zu finden, da sie als Microcars bzw. Mopedautos gelten und von vielen Versicherern als weniger attraktives Risiko eingestuft werden.
Hier vergleichen

Wie wird ein Microlino in Deutschland versichert?

Die tatsächliche Zulassung gibt die Versicherungsmöglichkeit vor. Eine Anfrage bei diversen Versicherern gab wie das immer so ist unterschiedlichste Aussagen zur Versicherung eines Microlinos als:

Quad (WKZ-031) oder PKWFolgende Versicherer haben unsere Risikoanfrage zur Versicheung eines Microlino bereits abgelehnt: Baloise, Sparkassen-Versicherung Sachsen, Volkswohlbund (WKZ-112),  Microlino LITE bis 45 km/h über Versicherungskennzeichen

Die Kfz-Haftpflicht ist dank Kontrahierungszwang überall erhältlich. Kaskoversicherung, besonders Vollkasko, wird oft abgelehnt. Fazit: Vorher bei uns oder dem Versicherer klären, ob und wie das Risiko versichert wird.

Der Microlino ist ein besonders kleines Elektroauto (genauer: ein Leichtfahrzeug (L7e)), das für den Stadtverkehr entwickelt wurde. Er erinnert optisch stark an die legendäre BMW Isetta aus den 1950er-Jahren – vor allem wegen der Fronttür, durch die man einsteigt. Versicherung über ein Versicherungskennzeichen nur in der Ausführung Microlino LITE bis 45 Km/h möglich! Die Versicherung wie bei Microcars / Mopedautos über ein Mopedkennzeichen kommt nur in Frage wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschritten wird!

FAQ
Lexikon KFZ-Versicherung
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FAQ zum Versicherungsmakler

  • ▶ Was ist ein Versicherungsmakler?
  • ▶ Wie können Sie mit uns zusammen arbeiten?
  • ▶ Mit welchen Kosten müssen Sie bei uns rechnen?
  • ▶ Zu welchen Versicherungsthemen können Sie uns ansprechen?

Unterschiede im der Struktur der Versicherungsvermittler

Ein Versicherungsmakler ist eine Person oder eine Firma, die als Vermittler zwischen diversen Versicherungsunternehmen und Kunden fungiert.

  1. Allgemeines
  2. Ausschließlichkeitsvermittler
  3. Mehrfachagent
  4. Versicherungsmakler
  5. Versicherungsberater
  6. Berater bei Finanzvertrieben
  7. Tippgeber

Im Gegensatz zu einem Versicherungsvertreter - Ausschließlichkeitsvertreter (Vermittler einer Gesellschaft) oder einem Versicherungsvermittler, der als Mehrfachagent (Mehrfachvertreter) auftritt, welche dann mit mehreren Versicherern Verträge haben, was gerne bei Finanzvertrieben gemacht wird. Anders als ein Mehrfachagent arbeitet ein Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines bestimmten Versicherungsunternehmens, sondern vertritt die Interessen des Kunden. Die direkte Zusammenarbeit mit Versicherern und oder sogenannten Maklerpools bietet dem Kunden eine gewisse Entscheidungsfreiheit des Maklers. 

Ein Versicherungsmakler kann den Kunden bei der Suche nach einer geeigneten Versicherung unterstützen, indem er verschiedene Angebote von verschiedenen Versicherern vergleicht und dem Kunden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen erläutert. Der Versicherungsmakler kann auch bei der Erneuerung oder Anpassung von Versicherungspolicen beraten.

  • Merkmal / Strukturmerkmal: Ausschließlichkeitsvermittler
  • Gesetzliche Grundlage: § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvertreter)
  • Vertretungsverhältnis: Vertreter einer Versicherungsgesellschaft
  • Interessenvertretung: Interessen der Gesellschaft
  • Vertragspartner: Agenturvertrag mit einem Versicherer
  • Vergütung: Provision vom Versicherer
  • Haftung: Versicherungsgesellschaft haftet grundsätzlich mit
  • Unabhängigkeit: Gebunden, kein Marktvergleich
  • Pflichten gegenüber Kunden: Informations- und Beratungspflicht im Rahmen der Gesellschaft
  • Zulassung / Registrierung: Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO, Registereintrag bei IHK
  • Typische Zielgruppe: Privatkunden und Firmenkunden der eigenen Gesellschaft
  • Beispiel: Vertreter einer großen Versicherung (z. B. Allianz, DEVK, HUK)
  • Merkmal / Strukturmerkmal: Mehrfachagent
  • Gesetzliche Grundlage: § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvertreter)
  • Vertretungsverhältnis: Vertreter von mehreren Versicherern
  • Interessenvertretung: Interessen mehrerer Gesellschaften, eingeschränkt
  • Vertragspartner: Agenturverträge mit mehreren Versicherern
  • Vergütung: Provisionen von mehreren Versicherern
  • Haftung: Vermittler haftet gemeinsam mit Versicherern
  • Unabhängigkeit: Teilweise gebunden, eingeschränkter Vergleich
  • Pflichten gegenüber Kunden: Informations- und Beratungspflicht für angebotene Versicherer
  • Zulassung / Registrierung: Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO, Registereintrag bei IHK
  • Typische Zielgruppe: Kunden, die Auswahl zwischen begrenzten Versicherern wünschen
  • Beispiel: Agent, der für z. B. BARMENIA, VHV und ZURICH Produkte anbietet
  • Merkmal / Strukturmerkmal: Versicherungsmakler
  • Gesetzliche Grundlage: § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler)
  • Vertretungsverhältnis:  Vertreter des Kunden (Versicherungsnehmer)
  • Interessenvertretung: Interessen des Kunden
  • Vertragspartner: Maklervertrag mit dem Kunden
  • Vergütung: Courtage (vom Versicherer gezahlt, aber im Kundenauftrag vermittelt)
  • Haftung: Eigene Haftung (Berufshaftpflicht vorgeschrieben)
  • Unabhängigkeit: Unabhängig, Marktvergleich und Kundeninteresse im Fokus
  • Pflichten gegenüber Kunden: Analysepflicht, Empfehlungspflicht, Dokumentationspflicht
  • Zulassung / Registrierung: Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO, Registereintrag bei IHK
  • Typische Zielgruppe: Kunden mit Anspruch auf objektive Marktanalyse
  • Beispiel: Unabhängiger Makler mit Zugriff auf viele Tarife
  • Merkmal / Strukturmerkmal: Versicherungsberater
  • Gesetzliche Grundlage:§ 34d Abs. 2 GewO
  • Vertretungsverhältnis: Vertreter des Kunden (Versicherungsnehmer)
  • Interessenvertretung: Interessen des Kunden
  • Vertragspartner: Beratungsvertrag mit dem Kunden
  • Vergütung: Honorar vom Kunden (keine Provision erlaubt)
  • Haftung: Eigene Haftung, Berufshaftpflicht vorgeschrieben
  • Unabhängigkeit: Unabhängig, reine Beratung ohne Vermittlung
  • Pflichten gegenüber Kunden: Beratungspflicht, keine Vermittlungstätigkeit
  • Zulassung / Registrierung: Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 2 GewO, Registereintrag bei IHK
  • Typische Zielgruppe:Kunden, die nur Beratung, keine Vermittlung wünschen
  • Beispiel: Versicherungsberater, der gegen Honorar ein Konzept erstellt

Ein Blick in das Impressum großer Finanzvertriebe wie DVAG, Swiss Life Select oder tecis lohnt sich: Häufig handelt es sich bei den dort tätigen Beratern nicht um unabhängige Makler, sondern um gebundene Vermittler. (Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO Bundesrepublik Deutschland) Diese sind rechtlich meist selbstständige Handelsvertreter (§ 84 HGB), die im Namen des Finanzvertriebs oder dessen Produktpartner handeln. Der Vertrieb legt fest, welche Versicherungs- und Finanzprodukte vermittelt werden dürfen – eine freie Produktauswahl besteht somit nicht.

Je nach Struktur kann der Berater als Ausschließlichkeitsvermittler, Mehrfachagent oder in seltenen Fällen als eingeschränkter Versicherungsmakler auftreten. Gemeinsam ist ihnen, dass der jeweilige Finanzvertrieb die Produktvorgaben bestimmt und damit die tatsächliche Marktunabhängigkeit einschränkt.

Die Berater werden in der Regel provisionsbasiert vergütet, was einen potenziellen Interessenkonflikt zwischen Kundenbedarf und Vertriebsvorgaben mit sich bringen kann. Rechtlich sind sie verpflichtet, ihren Vermittlerstatus offenzulegen und kundenorientiert zu beraten (§§ 61–63 VVG, VersVermV). 

Kunden sollten daher prüfen, ob der Berater an bestimmte Produktpartner gebunden ist oder unabhängig am Markt vergleicht. Die Eintragung im Vermittlerregister der IHK gibt hierzu Aufschluss und hilft, den Beratungscharakter – Vertrieb oder echte Marktunabhängigkeit – richtig einzuordnen.

Ein Tippgeber vermittelt selbst keine Versicherungsverträge, sondern stellt lediglich den Kontakt zwischen einem potenziellen Kunden und einem zugelassenen Versicherungsvermittler her. Er gilt daher nicht als Versicherungsvermittler im Sinne des § 34d GewO, solange er keine Beratung, keine Produktbewertung und keine Vertragsvermittlung vornimmt. Seine Tätigkeit beschränkt sich auf die bloße Namensnennung oder Kontaktweitergabe.

Rechtlich handelt der Tippgeber in einer untergeordneten Stellung. Eine Erlaubnis oder Registrierung im Vermittlerregister ist nicht erforderlich, solange die Tätigkeit im Rahmen dieser Grenzen bleibt. Überschreitet er jedoch die Schwelle zur aktiven Bera

Beim Betrieb einer Internetseite muss ein Tippgeber besondere Sorgfalt walten lassen. Schon durch Formulierungen wie „wir beraten“ oder „wir finden die beste Versicherung“ kann der Eindruck einer Vermittlung entstehen. In diesem Fall besteht die Gefahr einer unerlaubten Vermittlungstätigkeit. Zudem gilt die Impressumspflicht nach § 5 TMG: Der Seitenbetreiber muss mit Namen, Anschrift und ggf. Hinweis auf seine Tätigkeit als Tippgeber klar erkennbar sein. 

Auch wenn der Tippgeber keine Beratung durchführt, kann er bei falschen oder irreführenden Aussagen haftbar gemacht werden. Deshalb sollte er seine Rolle transparent darstellen und deutlich darauf hinweisen, dass keine Versicherungsvermittlung oder -beratung erfolgt.

Vor-Ort oder Online – wir sind für Sie da

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Welche Kosten entstehen Ihnen bei uns

Als Versicherungsmakler erhalten wir eine Courtage(Sachversicherungen) / Provision (Vorsorgeprodukte) vom vermittelten Versicherer. Diese ist bereits in den Versicherungsprodukten enthalten und wird nicht gesondert erhoben! 

Eine andere Vergütung hier eine Honorarberatung wird im Vorfeld mit dem Kunden/Versicherungsnehmer abgesprochen und ist eher die Ausnahme!

Stornokosten

Für Vertrage, die durch den Vorversicherer aufgrund von Nichtzahlung oder Schaden gekündigt wurden, lehnen wir prinzipiell ab!
Für dennoch über unsere Vergleichsportale erzeugte und nicht zustande gekommenen Anträge verfahren wir gemäß unseren Geschäftsbedingungen § 5.

Unsere Tätigkeitgebiete

Versicherung & Vorsorgeprodukte von einem Versicherungsmakler für Privatpersonen enthalten nicht selten bessere Leistungen als Standardprodukte

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Wir bieten Ihnen Beratung und Service zu diversen Versicherungsprodukten zur Absicherung des privaten Eigentums, der finanziellen Vorsorge für die Familie nebst Produkten zur Altersvorsorge.

Beratung & Vergleiche zur privaten Krankenversicherung PKV - sowohl zu den Zusatzversicherungen zur GKV

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Im Bereich der Kostenvorsorge im Fall einer gesundheitlichen Beeinträchtigung beraten wir alle Vorsorgeprodukte, die als Ergänzungsversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung - GKV angeboten werden.

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Kraftfahrzeuge aller Art hier online versichern

Wenn es um das Thema Kfz-Versicherungsvergleiche geht, brauchen wir uns vor den "Großen Vergleichern" nicht zu verstecken. Wir bieten für diverse Fahrzeugarten einen Vergleichsrechner auf unserem Portal.

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Während in den Vergleichsrechner zumeist nur Rechtsschutztarife für Privat, Berufs, Verkehrsrechtsschutz anbieten, freuen wir uns auf Anfragen aus dem Bereich Gewerbe, Freiberufler, Landwirte und Vereine.

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